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2022-10-08 20:50:24 By : Ms. Emily Chen

Vor allem beim all jährigen Frühjahrsputz oder bei einem Umzug werden immer wieder Gegenstände gefunden, die nicht mehr benötigt werden. Doch nun stellt sich die Frage: wohin damit?

Oft landen vor allem Möbel dann im Sperrmüll. Dabei gibt es regionale Unterschiede, denn nicht jeder Gegenstand gilt überall als Sperrmüll. Zudem gibt es weitere Fragen zu diesem Thema: Ob Sie Gegenstände zum Sperrmüll dazustellen oder mitnehmen dürfen, erfahren Sie in diesem Artikel. 

Was zum Sperrmüll gehört, lässt sich pauschal nicht beantworten. Allgemein gilt: "Sperrmüll ist sperriger Hausrat, von dem man sich trennen will", heißt es im Abfallratgeber Bayern. Vorher sollte jedoch kontrolliert werden, ob der jeweilige Gegenstand nicht doch noch reparierbar ist.

Bevor die Gegenstände als Sperrmüll abgeholt werden, sollte vorher kontrolliert werden, ob eine Weiterverwendung möglich ist. So gibt es beispielsweise Second-Hand-Möbelhäuser, bei denen Möbel abgegeben werden können. 

Neben regionalen Unterschieden zählt die Verbraucherzentrale einige Dinge auf, die allgemein in den Sperrmüll gehören. Dazu gehören:

Das Landratsamt Bamberg hat auf seiner Homepage ebenfalls konkret aufgelistet, was in diesem Landkreis in den Sperrmüll gehört:

Besonders unterschiedlich ist die Entsorgung von elektronischen Geräten und Altmetall. Diese gehören nicht immer zum Sperrmüll, sondern können bisweilen auf einem Wertstoffhof entsorgt werden. Das hängt von der jeweiligen Region ab, weswegen sich im Voraus bei der jeweiligen Stadt informiert werden sollte.

Folgende Gegenstände gehören im Landkreis Bamberg nicht in den Sperrmüll:

Steht der Sperrmüll vor der Haustür, stellen sich Nachbarn und Anwohner nicht selten die Frage, ob sie etwas dazustellen dürfen. Theoretisch ist dies erlaubt, allerdings werden dazugestellte Gegenstände von der Müllabfuhr aus logistischen Gründen nicht abtransportiert. "Unsere Mitarbeiter nehmen generell nur das mit, was angemeldet ist", schreibt die Stadt Bamberg. 

Generell gilt: Sperrmüll muss angemeldet werden - die abzuholenden Gegenstände müssen angegeben werden, damit das Abfuhrunternehmen seine Tour besser planen kann. Hierzu erklärt die Stadt Bamberg: "Was nicht angemeldet ist, würde dagegen zulasten der nachfolgenden Abholtermine gehen."

Allgemein sollte der Sperrmüll erst kurz vor dem geplanten Abholfenster an den Straßenrand gestellt werden. So lässt sich vermeiden, dass fremder Sperrmüll hinzugestellt wird. Jedoch sollte alles bereitstehen, bevor das Abfuhrunternehmen vor Ort ist.

Oft verbergen sich im Sperrmüll Gegenstände oder Möbel, die für andere noch verwendbar sind. Daher ist die Versuchung groß, einige Dinge mitzunehmen. Zumal der Besitzer die Gegenstände anscheinend ohnehin nicht mehr braucht. Doch ist es eigentlich erlaubt, etwas vom Sperrmüll mitzunehmen?

Dieser Frage ist bereits die Kanzlei WBS (WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte) nachgegangen. Die Antwort: "Es kommt drauf an." Demnach deutet die Anmeldung zum Sperrmüll und das Rausstellen der Gegenstände darauf hin, dass der Eigentümer im Sinne von § 959 BGB gewillt ist, seinen Besitz - den Sperrmüll - aufzugeben. "Infolgedessen werden die rausgestellten Gegenstände herrenlos und stehen damit in niemandes Eigentum. Aus diesem Grund kann sie auch grundsätzlich jedermann mitnehmen und sich aneignen", erklärt die Kanzlei.

Ganz so einfach ist es jedoch nicht - in einigen Städten und Gemeinden gilt: "Durch das Bereitstellen als Sperrmüll an dem dafür vorhergesehenen Platz gehen die Sachen aber üblicherweise in den Besitz des Entsorgungsunternehmens über, das für die Abfuhr zuständig ist", erklärt die Rechtsschutzversicherung Advocard. Das somit unerlaubte Mitnehmen von Sperrmüll gilt damit als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld belegt werden.

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