Sperrmüll - Landkreis Kulmbach

2022-10-08 19:48:48 By : Ms. Olivia zhang

Die Sperrmüll- und Metallabfuhr im Landkreis Kulmbach ist derzeit folgendermaßen organisiert.

Der Sperrmüll wird nur auf Abruf abgeholt. Die Anmeldung erfolgt über die

Aus festgelegten Abholterminen im Abstand von 4 bis 8 Wochen können maximal zwei pro Jahr und Grundstück in Anspruch genommen werden, soweit Termine vorhanden sind.

Metallgegenstände werden – wie bisher – einmal jährlich über Straßensammlungen an festen Terminen gesondert vom Sperrmüll abgeholt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Unter Sperrmüll versteht man sperrige, bewegliche Abfälle aus dem Haushalt, die brennbar sind:

Es können nur Grundstücke angemeldet werden, welche an die kommunale Müllabfuhr angeschlossen sind.

Jedes Grundstück - nicht jede Wohnung - wird maximal zweimal im Jahr angefahren. Bewohner von Mehrfamilienhäusern müssen die beiden Sperrmülltermine gemeinsam nutzen. Bei großen Wohnblocks sollte die Anzahl der Wohnungen bei der Anmeldung mit angegeben werden.

Zusammengeschlossene Grundstücke gelten auch bei der Sperrmüllabfuhr als ein Grundstück und werden gemeinsam maximal zweimal im Jahr entsorgt. Bitte geben Sie dies bei der Anmeldung an.

Ist das Grundstück vom Müllfahrzeug nicht direkt anfahrbar, muss bei der Anmeldung auch der tatsächliche Bereitstellungsort angegeben werden.

Es werden nur haushaltsübliche Mengen mitgenommen, keine Haushaltsauflösungen und keine Abfälle aus Abrissen sowie Umbau-, Renovierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen.

Die Gegenstände dürfen maximal 2 Meter lang und 50 kg schwer sein. Der Sperrmüll muss am Abfuhrtag um 6:00 Uhr bereitstehen und zwar dort, wo normalerweise die Abfallbehälter bereitgestellt werden.

Jeder ist für seinen Sperrmüll selbst verantwortlich. Abfälle, die nicht zum Sperrmüll gehören und deshalb liegen geblieben sind, müssen von den Bewohnern des angemeldeten Grundstückes umgehend und ordnungsgemäß entsorgt werden.

Schränke, Schubfächer, Koffer, Truhen oder Ähnliches werden nur ohne Inhalt mitgenommen.

Leuchtkörper (zum Beispiel im Badezimmerschrank) müssen entfernt werden.

Im nächsten Punkt sind in alphabetischer Reihenfolge die häufigsten Gegenstände genannt, die als Sperrmüll anfallen. Die Tabelle erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gibt jedoch umfassende Einblicke in die Definition des Sperrmüllbegriffes.

Nicht immer ist eine pauschale Trennung zwischen Metall und Sperrmüll möglich. Entscheidend ist, aus welchen Materialien oder Materialgemischen die Gegenstände hauptsächlich bestehen.

So gehören beispielsweise ein Regal, ein Gartenstuhl oder ein Tapeziertisch aus Holz beziehungsweise Holz-Metall-Gemisch zum Sperrmüll; ein Regal, Gartenstuhl oder Tapeziertisch aus Metall zur Metallsammlung.

Mancher Gegenstand kann (je nach seiner Größe) entweder zum Sperrmüll gehören oder muss über die Restmülltonne entsorgt werden, zum Beispiel: Bilderrahmen, Blumenübertopf, Gießkanne, Kissen, Kinderspielzeug (nicht elektronisch), Korb, Luftmatratze, Schlafsack.

Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

In Notfällen erreichen Sie das Landratsamt über die Polizeiinspektionen Kulmbach (Telefon: 09221/609-0) oder Stadtsteinach (Telefon: 09225/96300-0).

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